UNSERE LEISTUNGEN

Ihr zuverlässiger Partner für Personenbeförderung in Niebüll und Umgebung

Ein nach unten zeigender weißer Pfeil in einem schwarzen Kreis auf weißem Hintergrund.
Ein schwarzes Herz schwebt auf weißem Hintergrund in der Luft.

Personenbeförderung mit Herz und Verstand

Ob Bahnhof, Flughafen, Veranstaltung oder die sichere Heimfahrt nach einem geselligen Abend - unser erfahrenes und freundliches Fahrerteam steht Ihnen für alle Fahrtwünsche zur Verfügung.


Mit unserer modernen Fahrzeugflotte und der guten Ortskenntnis unserer Fahrer kommen Sie entspannt und pünktlich an Ihrem Wunschort an.

Eine schwarzweiße Silhouette einer Person im Rollstuhl.

Barrierefreie Mobilität mit unserem Rollstuhltaxi

Mobilität ist ein Grundbedürfnis, das jedem Menschen offenstehen sollte. Mit unserem voll ausgestatteten Rollstuhltaxi ermöglichen wir auch Fahrgästen mit eingeschränkter Beweglichkeit flexible Fahrten zum Arzt, zur Therapie, zum Einkaufen oder Besuch von Freunden und Verwandten.


Unsere hilfsbereiten Fahrer unterstützen Sie gerne beim Ein- und Aussteigen.

Ein schwarz-weißes Kreuz in einem Quadrat auf weißem Hintergrund.

Zuverlässige Krankenfahrten  zu Behandlungen und Terminen

Arzttermine und Krankenhausbesuche sind oft mit Stress verbunden - die Anfahrt sollte es nicht sein. Unser zuverlässiger Krankenfahrdienst holt Sie pünktlich zu Hause oder in der Klinik ab und chauffiert Sie sicher und komfortabel zu Ihrem Termin.


Einfühlsam nehmen wir Rücksicht auf Ihre besondere Situation.

Eine schwarzweiße Silhouette eines Autos auf weißem Hintergrund.

Flexible  Besorgungs- und Kurierfahrten

Sie benötigen dringend ein Medikament aus der Apotheke, haben aber keine Zeit? Wichtige Dokumente oder Laborproben müssen schnellstmöglich von A nach B transportiert werden?


Dann sind Sie bei unserem flexiblen Besorgungs- und Kurierdienst an der richtigen Adresse. Dank guter Ortskenntnis erledigen wir Ihre Aufträge zuverlässig und zeitnah.

Ein schwarzer Kalender mit einem weißen Stern darauf.

Exklusiv für Schüler und Studenten:  Unser günstiger Nachttaxi-Gutschein

Gerade junge Leute sind oft auch spät abends mit dem Taxi unterwegs - sei es nach einer Spätschicht, einem Konzertbesuch oder einer Party. Für Schüler und Studenten bietet der Kreis Nordfriesland daher unseren praktischen Nachttaxi-Gutschein an:


In der Zeit von 22:00 bis 6:00 Uhr erhalten Sie bei Vorlage des vom Kreis Nordfriesland gestellten Gutscheins vergünstigte Konditionen auf Ihre Taxifahrt und kommen so sicher und preiswert nach Hause.

Ein Händedruck in Form eines Herzens auf weißem Hintergrund.

Persönlich, regional verwurzelt und immer für Sie erreichbar

Als alteingesessenes Niebüller Unternehmen kennen wir uns in der Region bestens aus und sind fest in der Gemeinschaft verankert. Die persönliche und verbindliche Betreuung unserer Fahrgäste liegt uns sehr am Herzen.


Sie erreichen uns rund um die Uhr telefonisch unter 04661 - 788 oder mobil unter 0170 - 52 56 280. Auch per E-Mail an taxi-schilski@t-online.de nehmen wir gerne Ihre Anfragen und Vorbestellungen entgegen.

Unsere Preise

Kreisverordnung
über Beförderungsentgelte und -bedingungen für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen auf dem festländischen Teil des Kreises Nordfriesland einschließlich Nordstrand


Aufgrund des § 51 Abs. 1 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) vom 08. August 1990 (BGBI. I S. 1690) in Verbindung mit § 4 Abs. 2 der Landesverordnung über die zuständigen Behörden nach dem Personenbeförderungsgesetz vom 11. Januar 2012 (GVOBI. Schl.-H. S. 270) und § 55 des Landesverwaltungsgesetzes (LVwG) vom 02. Juni 1992 (GVOBI. Schl.-H. S. 243) jeweils in der zurzeit geltenden Fassung wird verordnet:

§ 1 Geltungsbereich
Der Geltungsbereich ist beschränkt auf den festländischen Teil des Kreises Nordfriesland und Nordstrand (Pflichtfahrbereich). Die Beförderungsentgelte für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen innerhalb des Pflichtfahrbereiches sind Festpreise; sie dürfen weder über- noch unterschritten werden.


§ 2 Beförderungsentgelte
Die Beförderungsentgelte berechnen sich nach den folgenden Einheitstarifen:
Der Grundpreis für die Inanspruchnahme einer Taxe mit 1 bis 4 Fahrgästen beträgt:

Von Montag bis Sonnabend in der Zeit von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr: 4,50 €

Und von Montag bis Sonnabend in der Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen: 5,50 €

Für die Inanspruchnahme eines Großraumtaxis, das nach Feld S1 der Zulassungsbescheinigung Teil I mehr als 5 Sitzplätze hat, wird ein Zuschlag von 5,00 € erhoben.

Der Preis für den besetzt gefahrenen Kilometer wird in Schalteinheiten von 0,10 € berechnet und beträgt:


Bis 3000 m:

Von Montag bis Sonnabend in der Zeit von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr: 2,60 €/km

Und von Montag bis Sonnabend in der Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen: 2,70 €/km


Über 3000 m:

Von Montag bis Sonnabend in der Zeit von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr: 2,40 €/km

Und von Montag bis Sonnabend in der Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen: 2,50 €/km


§ 3 Wartezeiten
Unterhalb der Umschaltgeschwindigkeit einschließlich Stillstand erfolgt die Wartezeitberechnung. Wartezeiten werden mit 48,00 €/h in Schalteinheiten von 0,10 € berechnet.
Die Wartezeit entspricht einer Fortschaltung von 7,5 Sekunden für 0,10 €.


§ 4 Nichtbenutzung bestellter Taxen
Wird ein angefordertes Taxi aus Gründen, die die Bestellerin oder der Besteller zu vertreten hat, nicht benutzt, so kann die Unternehmerin oder der Unternehmer die Bezahlung der Fahrtstrecke und der etwaigen Wartezeit nach § 2 verlangen.


§ 5 Anfahrten zu Fahrten, die nicht zum Betriebssitz der Taxe zurückführen
Für Anfahrten zu einer Fahrt, die nicht zum Betriebssitz der Taxe zurückführt, werden Beförderungsentgelte nach § 2 berechnet.
Es erfolgt keine Berechnung der Wartezeiten gemäß § 3.

§ 6 Gepäckbeförderung, Beförderung von Tieren
Handgepäck ist unentgeltlich zu befördern. Für schwereres Gepäck (z. B. Reisekoffer) und sperrige Güter (z. B. Kinderwagen) kann ein Zuschlag bis zu 1,00 € pro Stück, jedoch für maximal 5 Stücke, erhoben werden. Für Tiere in geschlossenen Behältern und für größere Tiere, insbesondere Hunde und solche Tiere, deren Beförderung in Taxen üblich und zulässig ist, kann ein Beförderungspreis von 1,00 € je Tier, jedoch für maximal 5 Tiere, erhoben werden.


§ 7 Sondervereinbarungen
Sondervereinbarungen für den Pflichtfahrbereich nach Maßgabe des § 51 Abs. 2 PBefG bedürfen der Genehmigung der Landrätin bzw. des Landrates des Kreises Nordfriesland.


§ 8 Angerichtete Schäden
Wird eine Verunreinigung oder Beschädigung des Kraftfahrzeugs durch Tiere oder in anderer Weise verursacht, hat der Fahrgast den dadurch entstandenen Schaden zu ersetzen.


§ 9 Besondere Ausstattung
Eine vom Fahrgast verlangte besondere Ausstattung der Taxe darf je nach Aufwand besonders berechnet werden.


§ 10 Betriebsstörung
Wird eine Fahrt durch einen Unfall oder durch Verschulden der Taxifahrerin bzw. des Taxifahrers unterbrochen, die Weiterfahrt erheblich verzögert oder unmöglich gemacht, so ist der Fahrgast zu einer Zahlung des Fahrgeldes nicht verpflichtet. Bereits gezahltes Fahrgeld ist zurückzuzahlen.


§ 11 Zahlung des Beförderungsentgeltes und Fahrpreisquittung
Das Beförderungsentgelt ist grundsätzlich bei Beendigung der Fahrt in bar zu entrichten. In begründeten Ausnahmefällen kann die Fahrt von der Entrichtung einer angemessenen Vorauszahlung abhängig gemacht werden. Dem Fahrgast ist auf Verlangen eine Quittung über den Beförderungspreis zu erteilen.


§ 12 Mitführung der Verordnung
Eine Ausfertigung dieser Verordnung ist im Fahrzeug mitzuführen und dem Fahrgast auf Verlangen vorzuzeigen.


§ 13 Umstellung der Taxameter
Die Taxameter sind innerhalb von 6 Wochen nach Inkrafttreten auf die in dieser Verordnung genannten Beförderungsentgelte umzustellen.


§ 14 Ordnungswidrigkeit
Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung sind Ordnungswidrigkeiten nach § 61 Abs. 1 Ziff. 4 PBefG und können gem. § 61 Abs. 2 PBefG mit einer Geldbuße geahndet werden.


§ 15 Inkrafttreten
Diese Kreisverordnung tritt am 14.06.2024 in Kraft. Gleichzeitig tritt unter Berücksichtigung des § 14 die Kreisverordnung über Beförderungsentgelte für den Verkehr mit Kraftdroschken auf dem festländischen Teil des Kreises Nordfriesland und Nordstrand vom 24.02.2015 in der Fassung vom 29.09.2022 außer Kraft.